Preise vollstationär
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der monatlichen Pflegekosten entsprechend dem Pflegegrad.
Seit 1. Januar 2022 zahlt die Pflegekasse zusätzlich einen Leistungszuschlag, der sich nach der Dauer des Aufenthaltes eines Heimbewohners orientiert. Durch den Leistungszuschlag verringert sich der jeweilige persönliche Eigenanteil der Pflegekosten.
Der Eigenanteil beinhaltet folgende Kosten: Teil der Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlagebetrag und Telefon. Die Höhe des Eigenanteils ist dabei unabhängig vom Pflegegrad immer gleich.
Preise gültig ab 01.01.2024
Aufenthalt in unserem Haus | PG 2 bis PG 5 Eigenanteil monatlich |
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Bis zu 12 Monate 15 % |
2.194,25 € |
Mehr als 12 Monate 30 % |
1.974,66 € |
Mehr als 24 Monate 50 % |
1.681,99 € |
Mehr als 36 Monate 75 % |
1.316,20 € |
Zusätzlich beträgt die Telefongebühr 8,00€/Monat