Preise vollstationär
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der monatlichen Pflegekosten entsprechend dem Pflegegrad.
Seit 1. Januar 2022 zahlt die Pflegekasse zusätzlich einen Leistungszuschlag, der sich nach der Dauer des Aufenthaltes eines Heimbewohners orientiert. Durch den Leistungszuschlag verringert sich der jeweilige persönliche Eigenanteil der Pflegekosten.
Der Eigenanteil beinhaltet folgende Kosten: Teil der Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlagebetrag und Telefon. Die Höhe des Eigenanteils ist dabei unabhängig vom Pflegegrad immer gleich.
Aufenthalt in unserem Haus | PG 2 bis PG 5 Eigenanteil monatlich |
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Bis zu 12 Monate | 2.337,37 € |
Mehr als 12 Monate | 2.046,39 € |
Mehr als 24 Monate | 1.755,35 € |
Mehr als 36 Monate | 1.391,64€ |
Zusätzlich beträgt die Telefongebühr 8,00€/Monat